Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 15. November 2016 |
Teil römisch drei |
204. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Venezuela am 3. November 2016 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1980,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 154 aus 2014,) hinterlegt.
Drozda