Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 28. Oktober 2016 |
Teil römisch drei |
191. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen |
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation hat Ghana am 5. September 2016 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen Bundesgesetzblatt Nr. 87 aus 1990,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 209 aus 2014,) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation zufolge hat Dänemark am 26. September 2016 seine anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebene Erklärung1 betreffend den Ausschluss der territorialen Anwendung in Bezug auf Grönland zurückgezogen.
Drozda
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 28/2012.