BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 23. September 2016

Teil römisch drei

171. Kundmachung:

Geltungsbereich des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

171. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1979, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 113 aus 2016,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Dschibuti

23. Juni 2016

Kambodscha

8. September 2016

Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat Kambodscha gemäß Artikel 64, Absatz 5, des Vertrages erklärt, dass es sich durch Artikel 59, nicht als gebunden betrachtet.

Drozda