BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 27. Jänner 2016

Teil römisch drei

13. Kundmachung:

Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung

13. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Marshallinseln am 16. März 2015 ihre Beitrittsurkunde zur Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung Bundesgesetzblatt Nr. 397 aus 1985,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 231 aus 2014,) hinterlegt.

Nach weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge haben nachstehende Staaten ihre Urkunde betreffend die Kündigung der Satzung hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Kündigungsurkunde:

Dänemark

17. Dezember 2015

Griechenland

30. Dezember 2015

Ostermayer