Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 5. Juli 2016 |
Teil römisch drei |
120. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt |
Nach Mitteilung des Generaldirektors der UNESCO hat der Südsudan am 9. März 2016 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1993,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 2014,) hinterlegt und anlässlich dessen erklärt, sich nicht an die Bestimmungen des Artikel 16, Absatz eins, betreffend andere Beiträge als den zusätzlichen freiwilligen Beiträgen gebunden zu erachten.
Drozda