BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 28. Juni 2016

Teil römisch drei

116. Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 580 Ausschussbericht 757 Sitzung 85,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9432 Sitzung 844,, )

116.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits

[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Geschehensklausel siehe Anlagen]

[Unterschriftenseiten siehe Anlagen]

[Anhang römisch eins bis römisch vierzehn in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch fünfzehn, XV-A bis XV-C in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XV-D in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch sechzehn bis römisch 26 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch 27 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch 28 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch 29 bis römisch 34 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch 35 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll römisch eins in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll römisch zwei und Gemeinsame Erklärungen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll römisch drei in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll römisch vier in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch eins bis römisch vierzehn in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch fünfzehn, XV-A bis XV-C in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang XV-D in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch sechzehn bis römisch 26 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch 27 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch 28 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch 29 bis römisch 34 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anhang römisch 35 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll römisch eins in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll römisch zwei und Gemeinsame Erklärungen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll römisch drei in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll römisch vier in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. August 2015 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Abkommen gemäß seinem Artikel 464, Absatz 2, mit 1. Juli 2016 in Kraft.

Das Assoziierungsabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 260 vom 30.8.2014 Seite 4, veröffentlicht.

Kern