Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 28. Juni 2016 |
Teil römisch drei |
116. Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 580 Ausschussbericht 757 Sitzung 85,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9432 Sitzung 844,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Geschehensklausel siehe Anlagen]
[Unterschriftenseiten siehe Anlagen]
[Anhang römisch eins bis römisch vierzehn in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch fünfzehn, XV-A bis XV-C in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XV-D in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch sechzehn bis römisch 26 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch 27 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch 28 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch 29 bis römisch 34 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch 35 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll römisch eins in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll römisch zwei und Gemeinsame Erklärungen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll römisch drei in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll römisch vier in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch eins bis römisch vierzehn in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch fünfzehn, XV-A bis XV-C in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang XV-D in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch sechzehn bis römisch 26 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch 27 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch 28 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch 29 bis römisch 34 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anhang römisch 35 in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll römisch eins in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll römisch zwei und Gemeinsame Erklärungen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll römisch drei in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll römisch vier in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. August 2015 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Abkommen gemäß seinem Artikel 464, Absatz 2, mit 1. Juli 2016 in Kraft.
Das Assoziierungsabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 260 vom 30.8.2014 Seite 4, veröffentlicht.
Kern