BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 18. November 2015

Teil römisch zwei

347. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht für Zahlungsinstitute

347. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht für Zahlungsinstitute geändert wird

Auf Grund des Paragraph 25, Absatz 3, des Zahlungsdienstegesetzes – ZaDiG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2009,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2015,, wird verordnet:

Die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Anlage zum Prüfungsbericht für Zahlungsinstitute (ZAPV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 494 aus 2009,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 347 aus 2011,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Paragraph 2, lautet:

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Feststellungen sind in der Anlage jeweils unter Angabe der einschlägigen Gesetzesreferenzen in den dafür gekennzeichneten Feldern darzustellen. Dies gilt ebenso für die Darstellung wesentlicher Wahrnehmungen, sofern diese mit einer einschlägigen gesetzlichen Bestimmung in Verbindung gebracht werden können.
  2. Absatz 2,Soweit in der Anlage enthaltene Prüfmodule auf ein Zahlungsinstitut nicht zutreffen, ist dieser Umstand im betroffenen Prüfmodul mit „nicht anwendbar“, „keine Geschäftsfälle“ oder einer gleichwertigen Kennzeichnung darzustellen und zu erläutern.“

Novellierungsanordnung 2, Dem Paragraph 3, wird folgender Absatz 4, angefügt:

  1. Absatz 4,Paragraph 2, sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 347 aus 2015, sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2015 enden.“

Novellierungsanordnung 3, Die Anlage lautet: (siehe Anlage)

Ettl   Kumpfmüller