eine dreistündige schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch“ und
Paragraph 71 -, Ü, Das Prüfungsgebiet „Abschlussarbeit“ umfasst den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen“ und/oder aus dem Fachbereich den Pflichtgegenstand „Schulautonomer Bereich“.
Paragraph 72 -, Ü, (1) Die Klausurprüfung umfasst
Paragraph 73 -, Ü, (1) Die mündliche Prüfung umfasst