Anlage 2
(zu Paragraph 94,)

16-Ü. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Handelsschule (HT 2016)

Abschlussarbeit (HT 2016)

Paragraph 71 -, Ü, Das Prüfungsgebiet „Abschlussarbeit“ umfasst den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen“ und/oder aus dem Fachbereich den Pflichtgegenstand „Schulautonomer Bereich“.

Klausurprüfung (HT 2016)

Paragraph 72 -, Ü, (1) Die Klausurprüfung umfasst

  1. Ziffer eins
    eine dreistündige schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch“ und
  2. Ziffer 2
    eine vierstündige schriftliche und praktische Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Übungsfirma“.
  1. Absatz 2Das Prüfungsgebiet „Übungsfirma“ gemäß Absatz eins, Ziffer 2, umfasst den Teilbereich „Übungsfirma“ des Pflichtgegenstandes „Betriebliche Kommunikation und Übungsfirma“.

Mündliche Prüfung (HT 2016)

Paragraph 73 -, Ü, (1) Die mündliche Prüfung umfasst

  1. Ziffer eins
    eine mündliche Teilprüfung ausgehend von einer betriebswirtschaftlichen Problemstellung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftliches Kolloquium“ und
  2. Ziffer 2
    eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“.
  1. Absatz 2Das Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftliches Kolloquium“ gemäß Absatz eins, Ziffer eins, umfasst den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen“, den Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“ und den Teilbereich „Projektmanagement“ des Pflichtgegenstandes „Projektmanagement und Projektarbeit“.