Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 26. Mai 2015 |
Teil römisch zwei |
132. Verordnung: | Sitzungsgelder der Post-Control-Kommission |
Auf Grund des Paragraph 41, Absatz 3, des Bundesgesetzes über die Regulierung des Postmarktes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 123 aus 2009,, zuletzt geändert mit Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr.96 aus 2013,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Jedem stimmberechtigten Mitglied der Post-Control-Kommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 80 Euro für jede angefangene halbe Stunde. Das Sitzungsgeld beträgt jedoch mindestens 320 Euro.
Jedem Mitglied der Post-Control-Kommission, welches nicht stimmberechtigt ist, gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 40 Euro für jede angefangene halbe Stunde; dieses Sitzungsgeld beträgt jedoch mindestens 160 Euro.
Die Sitzungsgelder sind vierteljährlich anzuweisen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2015 in Kraft.
Stöger