Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 26. Mai 2015 |
Teil römisch zwei |
114. Verordnung: | Geoinformationstechnik-Ausbildungsordnung |
Aufgrund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 129 aus 2013,, wird verordnet:
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule sollen im Lehrberuf Geoinformationstechnik ausgebildete Lehrlinge befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes |
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2. |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche |
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3. |
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs |
Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
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4. |
Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen), In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: |
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4.1 |
Methodenkompetenz: zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. |
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4.2 |
Soziale Kompetenz: zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. |
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4.3 |
Personale Kompetenz: zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. |
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4.4 |
Kommunikative Kompetenz: zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
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4.5 |
Arbeitsgrundsätze: zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. |
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4.6 |
Kunden- und Kundinnenorientierung: im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
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5. |
Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung |
Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
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6. |
Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
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7. |
Handhaben und Pflegen der zu verwendenden Arbeitsmittel |
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8. |
Kenntnis der analogen und digitalen Informationsträger, deren Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten und deren umweltgerechte Entsorgung |
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9. |
Darstellen der kartographischen Elemente Punkt, Linie, Fläche und Signatur mittels Grafikprogramm |
Darstellen der kartographischen Elemente Punkt, Linie und Fläche in Ebenen der kartographischen Modelle |
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10. |
Herstellen eines Kartenausschnittes nach Vorlagen |
Herstellen eines Kartenausschnittes in allen Informationsebenen und Maßstäben der kartographischen Modelle |
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11. |
Flächenhaftes Darstellen in Raster- und Vektortechnik |
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12. |
Kenntnis der Ausgabeformate für Reproduktion und Druck |
Anwenden von Entwurfs- und Layouttechniken |
Herstellen einer multimedialen Präsentationssequenz |
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13. |
Kenntnis kartographischer Schriften, Richtlinien der Rechtschreibung geografischer Namen sowie der Schriftplatzierung |
Herstellen eines Schriftkonzeptes nach grafischen und alphanumerischen Vorgaben für die verschiedenen Informationsebenen der kartographischen Modelle |
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14. |
Grundkenntnisse grafischer Daten (Raster-, Vektordaten) |
Kenntnis der grafischen Datenformate und der Konvertierung |
Kenntnis der digitalen Bildbearbeitung |
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15. |
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Herstellen der Elemente der Geländedarstellung Höhenschichtlinien, Felsen, Geländedetails |
Anfertigen einer Fels- und Gerölldarstellung in verschiedenen Techniken für einen Kartenausschnitt |
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16. |
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Herstellen von Geländeschummerungen in verschiedenen Techniken |
Anfertigen einer Geländeschummerung für einen Kartenausschnitt |
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17. |
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Maßstabsbezogenes Generalisieren verschiedener Kartenelemente |
Generalisieren aller Informationsebenen eines Kartenausschnittes für einen Folgemaßstab |
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18. |
Kenntnis der Farbenlehre sowie normierter Farbsysteme |
Kenntnis der optischen Systeme in Vermessungs- und reproduktionstechnischen Geräten |
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19. |
Anwenden mechanischer, optischer und digitaler Passsysteme |
Farbtrennen multicolorer Vorlagen, Herstellen von Farbauszügen für das Publishing |
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20. |
Kenntnis der verschiedenen Digitalisierungstechniken |
Kenntnis der verschiedenen Reproduktions- und Druckverfahren für die Ausgabe der kartographischen Druckvorlagen |
Kenntnis digitaler Präsentations- und Ausgabeverfahren |
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21. |
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Einsetzen der graphischen Elemente als kartographisches Gestaltungsmittel (Kartenentwurf) |
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22. |
Grundkenntnisse der thematischen Kartographie |
Kenntnis der thematischen Kartographie |
Anfertigen von thematischen Kartenentwürfen nach vorgegebenen Grundlagen |
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23. |
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Interpretieren und Auswerten topographischer und thematischer Karteninhalte (Kartometrie) |
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24. |
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Beurteilen und Endkontrolle des kartographischen Produktes auf Bildschirm und Proofs |
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25. |
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Kenntnis der Kartenfortführung, der Kartenredaktion sowie der Aktualisierungszyklen der kartographischen Modelle |
Beurteilen von Informationen auf kartographische Verwertbarkeit |
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26. |
Kenntnis kartographischer Arbeitsschritte bei der Herstellung des Informationsträgers Karte |
Kenntnis der geographischen und geodätischen Koordinatensysteme sowie der Transformationen |
Kenntnis der Kartennetzentwürfe und deren Anwendung |
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27. |
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Kenntnis über die Erdgestalt und die messtechnischen Bezugsflächen |
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28. |
Kenntnis des Maßstabes und der kartographischen Ausdrucksmittel |
Kenntnis der ebenen Trigonometrie, der Lage- und Höhenmessung und deren Verfahren |
Kenntnis des Katasterwesens |
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29. |
Kenntnis der Quellen von Geo- und Fachinformationen |
Kenntnis der topographischen Aufnahmemethoden |
Kenntnis der Fernerkundung |
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30. |
Kenntnis der Produkte und Anwendungen der amtlichen und privaten Kartographie Österreichs |
Kenntnis der Geschichte der Kartographie (insbesondere der österreichischen Geschichte); Kenntnis aktueller Entwicklungen der Kartographie und Geoinformationstechnologie |
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31. |
Kenntnis der Geographie Österreichs |
Kenntnis der Geographie Europas |
Kenntnis der Geographie der Welt |
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32. |
Bedienen sowie Anwenden unterschiedlicher Software wie Betriebssysteme, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanken, Grafik – und Präsentationsprogramme |
Bedienen sowie Anwenden unterschiedlicher Software wie Digitale Bildbearbeitung und Geodatenmanagement |
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33. |
Grundkenntnisse der Webtechnologie |
Kenntnis der Webtechnologie |
Kenntnis von Ausgabeformen von Geoinformationen und deren Bereitstellung |
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34. |
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Arbeiten mit Datenbanken |
Kenntnis der Auftragsabwicklung und des Marketings |
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35. |
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Kenntnis geographischer Informationssysteme (GIS) und Geodateninfrastrukturen (GDI) |
Interaktives kartographisches Bearbeiten von Geoinformationen unterschiedlicher Herkunft |
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36. |
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Führen von einfachen branchenspezifischen Gesprächen in Englisch |
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37. |
Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
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38. |
Grundkenntnisse der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle |
Kenntnis und Anwendung des unternehmensspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation |
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39. |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
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40. |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
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41. |
Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
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42. |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit |
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43. |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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Mitterlehner