Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 21. Juli 2015 |
Teil römisch drei |
99. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Ungarn am 6. Juli 2015 seine bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebenen Erklärungen1 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 181 aus 2014,) zurückgenommen.
Ostermayer
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 175/1988.