Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 10. April 2015 |
Teil römisch drei |
50. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations-, Genehmigungs- bzw. Beitrittsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 91 aus 2008,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 85 aus 2013,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikations-, Genehmigungs- bzw. Beitrittsurkunde: |
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Dänemark |
16. März 2015 |
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Georgien |
10. Jänner 2014 |
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Uruguay |
10. April 2013 |
Anläßlich der Hinterlegung seiner Genehmigungsurkunde hat Dänemark erklärt, das Zusatzprotokoll bis auf weiteres nicht auf Grönland und die Färöer Inseln anzuwenden.
Ostermayer