Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 17. Dezember 2015 |
Teil römisch drei |
187. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Ukraine am 2. Dezember 2015 ihre Ratifikationsurkunde zum Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 50 aus 2010,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 263 aus 2013,) hinterlegt.
Ostermayer