Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 16. November 2015 |
Teil römisch drei |
163. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Republik Korea am 5. November 2015 ihre Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 84 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 110 aus 2015,) hinterlegt.
Ostermayer