Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 2. November 2015 |
Teil römisch drei |
155. Kundmachung: | Geltungsbereich des Vertrags über die Vierte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien betreffend die Einführung eines internen Steuersystems |
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres hat Schweden am 1. Oktober 2015 in Übereinstimmung mit Artikel 3, Absatz 2, des Vertrags über die Vierte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien betreffend die Einführung eines internen Steuersystems Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 81 aus 2015,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 133 aus 2015,) die Erfüllung der innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Vertrags notifiziert.
Der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 3, Absatz 5, für Schweden mit 1. Dezember 2015 in Kraft.
Ostermayer