BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 2. Februar 2015

Teil römisch drei

15. Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstofffonds

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 208 Ausschussbericht 295 Sitzung 51. Bundesrat:, Ausschussbericht 9311 Sitzung 837.)

15.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstofffonds

Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich den Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstofffonds1 gemäß seinem Artikel 30.

Wien, am 29. Dezember 2014

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Rücktrittserklärung wurde am 9. Jänner 2015 beim Gemeinsamen Rohstofffonds hinterlegt.

Der Rücktritt vom Gemeinsamen Rohstofffonds wird mit 10. Jänner 2016 wirksam.

Faymann

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 507/1989.