Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 1. Oktober 2015 |
Teil römisch drei |
134. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die politischen Rechte der Frau |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Ecuador am 14. September 2015 den anlässlich der Unterzeichnung erklärten und bei der Ratifikation des Übereinkommens über die politischen Rechte der Frau Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1969,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 157 aus 2008,) bestätigten Vorbehalt1 zu Artikel römisch eins zurückgezogen.
Ostermayer
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 256/1969.