BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 1. Oktober 2015

Teil römisch drei

130. Kundmachung:

Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten

130. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 92 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 162 aus 2013,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Äthiopien1

14. Mai 2014

Dominikanische Republik1

14. Oktober 2014

Estland1

12. Februar 2014

Ghana1

9. Dezember 2014

Guinea-Bissau1

24. September 2014

Kiribati1

16. September 2015

Simbabwe1

22. Mai 2013

St. Lucia1

15. Jänner 2014

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Polen am 28. Juni 2013 seine bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebene Erklärung2 abgeändert.

Weiters hat das Vereinigte Königreich3 am 29. April 2014 den territorialen Geltungsbereich des gegenständlichen Fakultativprotokolls auf Jersey ausgedehnt.

Ferner hat Irland am 12. Jänner 2015 seine anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde abgegebene Erklärung4 gemäß Artikel 3, Absatz 4, des Fakultativprotokolls abgeändert.

Ostermayer

1  Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Fakultativprotokoll - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.11.b].

2  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 173/2008.

3  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 47/2005.

4  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 47/2005.