Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 20. August 2015 |
Teil römisch drei |
112. Kundmachung: | Geltungsbereich der Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien am 28. Juli 2015 ihre Beitrittsurkunde in Bezug auf die Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2013,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 2015,) hinterlegt.
Ostermayer