BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 12. März 2014

Teil römisch eins

19. Kundmachung:

Beitritt der Länder Kärnten und Wien zur Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen

19. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst über den Beitritt der Länder Kärnten und Wien zur Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen

Mit Schreiben des Amtes der Wiener Landesregierung vom 2. Oktober 2013 bzw. des Amtes der Kärntner Landesregierung vom 12. Februar 2014 sind die Länder Wien und Kärnten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 192 aus 2013,, beigetreten.

Gemäß ihrem Artikel 8, wird die Vereinbarung gegenüber Kärnten und Wien mit 1. September 2014 wirksam.

Ostermayer