BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 27. Jänner 2014

Teil römisch zwei

14. Bekanntmachung:

Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen und den Unterstufen allgemeinbildender höherer Schulen

14. Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen und den Unterstufen allgemeinbildender höherer Schulen

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,, wird bekannt gemacht:

Die nachstehend genannten Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht wurden von der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich aller Schulstufen mit Wirksamkeit vom 1. September 2013 erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

  1. Ziffer eins
    Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an Volksschulen

Anlage 1

   
  1. Ziffer 2
    Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an Hauptschulen, Neuen Mittelschulen und den Unterstufen allgemeinbildender höherer Schulen

Anlage 2

Heinisch-Hosek