Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 27. März 2014 |
Teil römisch drei |
66. Vereinbarung über die Ergänzung der Liste der Vertretungsbehörden des Artikels 4 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Vertretung im Verfahren der Visaerteilung |
[Liechtensteinische Eröffnungsnote, siehe Anlagen]
[Österreichische Antwortnote, siehe Anlagen]
Die vorliegende Vereinbarung ist mit 1. Februar 2014 in Kraft getreten.
Ostermayer
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 28/2013.