BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 20. Jänner 2014

Teil römisch drei

6. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

6. Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Nach Mitteilung der niederländischen Regierung haben die Niederlande am 20. August 2013 nachstehende ergänzende Information betreffend die zuständige Behörde für Bonaire nach Artikel 6, des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung Bundesgesetzblatt Nr. 27 aus 1968,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 306 aus 2013,) bekanntgegeben:

In Bonaire sind folgende Personen zuständig, Apostillen zu unterzeichnen und Dokumente zu beglaubigen:

Ostermayer