Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 20. Jänner 2014 |
Teil römisch drei |
6. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung |
Nach Mitteilung der niederländischen Regierung haben die Niederlande am 20. August 2013 nachstehende ergänzende Information betreffend die zuständige Behörde für Bonaire nach Artikel 6, des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung Bundesgesetzblatt Nr. 27 aus 1968,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 306 aus 2013,) bekanntgegeben:
In Bonaire sind folgende Personen zuständig, Apostillen zu unterzeichnen und Dokumente zu beglaubigen:
Ostermayer