Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 18. Dezember 2014 |
Teil römisch drei |
243. Kundmachung: | Geltungsbereich der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Grenada am 10. Dezember 2014 seine Zustimmung notifiziert, durch die Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 37 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 185 aus 2014,), gebunden zu sein.
Ostermayer