BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 17. November 2014

Teil römisch drei

212. Kundmachung:

Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

212. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Äquatorialguinea am 4. November 2014 seine Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1966,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 2 aus 2013,) hinterlegt.

Ostermayer