Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 4. September 2014 |
Teil römisch drei |
167. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls Nr. 2 zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften betreffend die interterritoriale Zusammenarbeit |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Zypern am 17. April 2014 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll Nr. 2 zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften betreffend die interterritoriale Zusammenarbeit Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 178 aus 2006,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 64 aus 2011,) hinterlegt und anlässlich dessen Erklärungen1 abgegeben.
Ostermayer
1 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Protokoll - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 169]