Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 1. September 2014 |
Teil III |
164. Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt | |
(NR: GP XXIV RV 2449 AB 2469 S. 216. BR: AB 9114 S. 823.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
[Übereinkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
[Übereinkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. November 2013 beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 75, Absatz 3, mit 1. August 2014 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert oder angenommen:
Albanien, Andorra1, Bosnien und Herzegowina, Dänemark1 (ohne Färöer und Grönland), Italien, Montenegro, Portugal, Serbien1, Spanien1, Türkei.
Seit Inkrafttreten des Übereinkommens haben nachstehende Staaten ihre Ratifikations- bzw. Annahmeurkunden hinterlegt:
Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Annahmeurkunde: |
Frankreich1 |
4. Juli 2014 |
Malta1 |
29. Juli 2014 |
Schweden1 |
1. Juli 2014 |
Faymann
1 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210].