BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 1. September 2014

Teil III

164. Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

(NR: GP XXIV RV 2449 AB 2469 S. 216. BR: AB 9114 S. 823.)

164.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Artikel 50, Absatz 2, Ziffer 4, B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.
  3. Ziffer 3
    Die französische Sprachfassung dieses Staatsvertrages ist gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegt.

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

[Übereinkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

[Übereinkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. November 2013 beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 75, Absatz 3, mit 1. August 2014 in Kraft getreten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert oder angenommen:

Albanien, Andorra1, Bosnien und Herzegowina, Dänemark1 (ohne Färöer und Grönland), Italien, Montenegro, Portugal, Serbien1, Spanien1, Türkei.

Seit Inkrafttreten des Übereinkommens haben nachstehende Staaten ihre Ratifikations- bzw. Annahmeurkunden hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Annahmeurkunde:

Frankreich1

4. Juli 2014

Malta1

29. Juli 2014

Schweden1

1. Juli 2014

Faymann

1  Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210].