Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 26. August 2014 |
Teil römisch drei |
161. Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über die grenzüberschreitende Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen und linienmäßigen Verkehr auf der Straße |
[Vereinbarung in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Vereinbarung in albanischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 18, der Vereinbarung erfolgten am 4. April bzw. 24. Juli 2014; die Vereinbarung tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. September 2014 in Kraft.
Ostermayer