BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 18. Juli 2014

Teil römisch drei

142. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltungshilfe für Flüchtlinge

142. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltungshilfe für Flüchtlinge

Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat Griechenland am 3. Juni 2014 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltungshilfe für Flüchtlinge Bundesgesetzblatt Nr. 334 aus 1987,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 78 aus 2014,) hinterlegt und anlässlich dessen die nachstehende zentrale Behörde gemäß Artikel 3, des Übereinkommens notifiziert:

„Ministry of Interior, DG of Administrative Support, Directorate of Civic Affairs, Registration & Civil Registry Unit“.

Ostermayer