BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 18. Juli 2014

Teil römisch drei

141. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen

141. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen

Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat Griechenland am 3. Juni 2014 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen Bundesgesetzblatt Nr. 417 aus 1985,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 48 aus 2012,) hinterlegt und anlässlich dessen nachstehende Erklärung abgegeben:

In Übereinstimmung mit Artikel 8, des Übereinkommens ist die für die Ausstellung der Zeugnisse zuständige Behörde: „Ministry of Interior, DG of Administrative Support, Directorate of Civic Affairs, Registration & Civil Registry Unit“.

Ostermayer