BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 14. Juli 2014

Teil römisch drei

132. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952

132. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952

Nach Mitteilungen des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 105 aus 2004, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 97 aus 2011,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 160 aus 2013,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Aserbaidschan

29. Oktober 2010

Schweiz

4. Juni 2014

Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde haben die obgenannten Staaten Erklärungen gemäß Artikel 4, Absatz 2, des Übereinkommens abgegeben; diese werden im Teil römisch drei des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der ILO unter http://www.ilo.org/ abrufbar [No. 183].

Ostermayer