Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 3. Juli 2014 |
Teil römisch drei |
123. Kundmachung: | Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Mosambik am 1. Juli 2014 seine Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 190 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 36 aus 2014,) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich1 den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls am 24. Februar 2014 auf die Insel Man ausgedehnt.
Ostermayer
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 190/2012.