BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 3. Juli 2014

Teil römisch drei

120. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

120. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Montenegro am 23. Juni 2014 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen Bundesgesetzblatt Nr. 578 aus 1996, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2013,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 269 aus 2013,) hinterlegt.

Ostermayer