Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 3. Juli 2014 |
Teil römisch drei |
117. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung |
Das Ramsar-Gebiet Obere Drau ist flächenmäßig deckungsgleich mit dem Natura 2000-Gebiet Obere Drau (AT2114000) und nimmt im Wesentlichen den Draufluss sowie ausgewählte Zubringerbäche sowie Flächen im Nahebereich des Flusses ein. Das Gebiet der Oberen Drau erstreckt sich im Westen auf Kärntner Landesseite von der Landesgrenze zu Osttirol bei Oberdrauburg bis zum Draustau des Kraftwerkes Paternion im Osten (ca. 7 km südöstlich von Spittal an der Drau). Dabei nimmt es eine Gesamtfläche von 1030 ha ein und erstreckt sich auf eine Länge von rund 70 km auf Teile der Bezirke Spittal an der Drau und Villach-Land bzw. auf Teile der Gemeinden Oberdrauburg, Irschen, Dellach im Drautal, Berg im Drautal, Greifenburg, Steinfeld, Kleblach-Lind, Sachsenburg, Lurnfeld, Lendorf, Baldramsdorf, Spittal an der Drau, Stockenboi.
Die Ermächtigung zur Abgabe dieser Notifikation wurde vom Bundespräsidenten am 21. Februar 2014 unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das obgenannte Gebiet wurde mit 6. Mai 2014 in die Liste der „Feuchtgebiete internationaler Bedeutung“ aufgenommen.
Ostermayer
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 225/1983, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 283/1993.