Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 24. Juni 2014 |
Teil römisch drei |
112. Kundmachung | Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Timor-Leste am 3. Juni 2014 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 154 aus 1997,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 120 aus 2013,) hinterlegt.
Ostermayer