BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 26. März 2013

Teil römisch zwei

85. Kundmachung:

Werte für den durchschnittlichen Personalaufwand

85. Kundmachung der Bundesministerin für Finanzen betreffend die Werte für den durchschnittlichen Personalaufwand

Auf Grund des Paragraph 17, Absatz 4, BHG 2013, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 139 aus 2009,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2012,, in Verbindung mit Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 490 aus 2012,, werden die in Anlage 2 festgelegten Werte entsprechend den folgenden Übersichten aktualisiert.

Fekter