Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 19. März 2013 |
Teil römisch zwei |
74. Verordnung: | Änderung der LMSVG-Abgabenverordnung – LMSVG-AbV |
Auf Grund der Paragraph 61, Absatz eins,, Paragraph 61 a, Absatz eins und Paragraph 63, Absatz eins, des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes – LMSVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 95 aus 2010,, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen verordnet:
Die LMSVG-Abgabenverordnung, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 135 aus 2011,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, wird der Betrag „27“ durch den Betrag „31“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, wird der Betrag „41“ durch den Betrag „47“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, Im Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3, wird der Betrag „54“ durch den Betrag „62“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 4, Dem Text des Paragraph 5, wird die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt. Absatz eins, wird folgender Absatz 2, angefügt:
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