BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 19. März 2013

Teil römisch zwei

74. Verordnung:

Änderung der LMSVG-Abgabenverordnung – LMSVG-AbV

74. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Höhe von Verwaltungsabgaben und Gebühren im Rahmen des LMSVG (LMSVG-Abgabenverordnung – LMSVG-AbV) geändert wird

Auf Grund der Paragraph 61, Absatz eins,, Paragraph 61 a, Absatz eins und Paragraph 63, Absatz eins, des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes – LMSVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 95 aus 2010,, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen verordnet:

Die LMSVG-Abgabenverordnung, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 135 aus 2011,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, wird der Betrag „27“ durch den Betrag „31“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, wird der Betrag „41“ durch den Betrag „47“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 3, Im Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 3, wird der Betrag „54“ durch den Betrag „62“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 4, Dem Text des Paragraph 5, wird die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt. Absatz eins, wird folgender Absatz 2, angefügt:

  1. Absatz 2,Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängige Verfahren gelten die Pauschbeträge in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 135 aus 2011,.“

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