BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 23. Jänner 2013

Teil römisch zwei

37. Kundmachung:

Aufhebung der Wortfolge „und sonstige Serviceeinrichtungen“ in Paragraph eins, Absatz eins, der Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011 durch den Verfassungsgerichtshof

37. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Aufhebung der Wortfolge „und sonstige Serviceeinrichtungen“ in Paragraph eins, Absatz eins, der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Mitteilung und Meldung von Treibstoffpreisen an die Preistransparenzdatenbank nach dem Preistransparenzgesetz (Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 246 aus 2011,, durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Artikel 139, Absatz 5, erster Satz B-VG und Paragraph 60, Absatz 2, VfGG in Verbindung mit Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 4, BGBlG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Dezember 2012, römisch fünf 24/12-7, dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zugestellt am 18. Jänner 2013, zu Recht erkannt:

Die Wortfolge „und sonstige Serviceeinrichtungen“ in Paragraph eins, Absatz eins, der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Mitteilung und Meldung von Treibstoffpreisen an die Preistransparenzdatenbank nach dem Preistransparenzgesetz (Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 246 aus 2011,, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Mitterlehner