Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 27. August 2013 |
Teil II |
253. Verordnung: | Änderung der Wissensbilanz-Verordnung 2010 |
Auf Grund der Paragraphen 13, Absatz 6 und 16 Absatz 6, des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2002,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 176 aus 2013,, wird verordnet:
Die Wissensbilanz-Verordnung 2010 – WBV 2010, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 216 aus 2010,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 292 aus 2012, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 4, Absatz eins, Litera e, wird nach der Wort- und Zeichenfolge „Forschungscluster und -netzwerke;“ die Wort- und Zeichenfolge „Großforschungsinfrastruktur;“ eingefügt.
Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 4, Absatz eins, Litera f, wird die Wort- und Zeichenfolge „Stand der Bologna-Umsetzung“ durch die Wort- und Zeichenfolge „institutionelle Umsetzung der Maßnahmen und Ziele des Europäischen Hochschulraums (Bologna-Prozess) unter besonderer Berücksichtigung der Berufsvorbildung im Hinblick auf die künftige Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, In Paragraph 4, Absatz eins, Litera g, wird nach der Wort- und Zeichenfolge „Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Durchlässigkeit;“ die Wort- und Zeichenfolge „Maßnahmen zur Förderung von Diversität in den Studierendengruppen (Herkunft, soziale und kulturelle Zugehörigkeit, individuelle Bildungswege, Behinderung);“ eingefügt.
Novellierungsanordnung 4, Paragraph 4, Absatz eins, Litera i, lautet:
insbesondere interuniversitäre Kooperationen, internationale Kooperationen; wesentliche (Forschungs- oder Bildungs-) Kooperationen als Beispiele.“
Novellierungsanordnung 5, Paragraph 4, Absatz eins, Litera l, lautet:
insbesondere Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Krankenanstaltenträger und Erfüllung der gemäß Paragraph 33, UG übertragenen Verpflichtungen, Vereinbarung über die Betriebsführung mit dem Krankenanstaltenträger, Bericht für den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens einschließlich übertragener Aufgaben (Screening-, Untersuchungs- und Befundungstätigkeiten, Universitätslehrgänge des Gesundheitswesens, Entwicklung der Telemedizin, etc.).“
Novellierungsanordnung 6, In Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 4, wird nach dem Klammerausdruck „(Universitäten gemäß Paragraph 6, Ziffer 4 bis 6 UG)“ die Wort- und Zeichenfolge „, bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist“ eingefügt.
Novellierungsanordnung 7, Dem Paragraph 4, Absatz 5, wird folgende Kennzahl angefügt:
Novellierungsanordnung 8, In Paragraph 4, Absatz 6, wird die Wort- und Zeichenfolge „2.A.6 Prüfungsaktive ordentliche Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudien“ durch die Wort- und Zeichenfolge „2.A.6 Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien“, und die Wort- und Zeichenfolge „2.A.10 Erfolgsquote ordentlicher Studierender“ durch die Wort- und Zeichenfolge „2.A.10 Studienabschlussquote“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 9, Dem Paragraph 4, Absatz 9, wird folgende Kennzahl angefügt:
Novellierungsanordnung 10, In Paragraph 4, Absatz 10, wird nach der Wortfolge „Medizinische Universitäten“ die Wort- und Zeichenfolge „bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist“ eingefügt.
Novellierungsanordnung 11, In Paragraph 4, Absatz 14, wird der Begriff „Summenzeilen“ durch den Begriff „Gesamtsummenzeilen“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 12, Dem Paragraph 4, wird folgender Absatz 15, angefügt:
Novellierungsanordnung 13, In Paragraph 5, Absatz eins, Litera e, wird nach der Kennzahl „1.C.2 Erlöse aus F&E-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro“ die Kennzahl „1.C.3 Investitionen in Infrastruktur im F&E-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro“ und nach der Kennzahl „3.B.2 Anzahl der gehaltenen Vorträge und Präsentationen des Personals bei wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen“ die Kennzahl „3.B.3 Anzahl der Patentanmeldungen, Patenterteilungen, Verwertungs-Spin-Offs, Lizenz-, Options- und Verkaufsverträge“ eingefügt.
Novellierungsanordnung 14, In Paragraph 5, Absatz eins, Litera f, wird die Wort- und Zeichenfolge „2.A.6 Prüfungsaktive ordentliche Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudien“ durch die Wort- und Zeichenfolge „2.A.6 Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien“, und die Wort- und Zeichenfolge „2.A.10 Erfolgsquote ordentlicher Studierender“ durch die Wort- und Zeichenfolge „2.A.10 Studienabschlussquote“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 15, In Paragraph 5, Absatz eins, Litera l, wird der Klammerausdruck „(Medizinische Universitäten gemäß Paragraph 6, Ziffer 4 bis 6 UG)“ durch den Klammerausdruck „(Medizinische Universitäten gemäß Paragraph 6, Ziffer 4 bis 6 UG bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist)“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 16, Paragraph 5, Absatz 3, entfällt.
Novellierungsanordnung 17, Nach Paragraph 5, wird folgender Paragraph 5 a, samt Überschrift eingefügt:
Der Vorschlag auf Aufnahme einer optionalen Kennzahl hat spätestens bis zum 30. Juni jenes Berichtsjahres zu erfolgen, das erstmals Gegenstand der Dokumentation der optionalen Kennzahl im Datawarehouse Hochschulbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sein soll. Der Vorschlag bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung. Die Änderung der Definition der Kennzahl bedarf eines neuerlichen Vorschlags sämtlicher in der Kennzahl abgebildeten Universitäten und der Zustimmung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung.
Novellierungsanordnung 18, Paragraph 6, Absatz 3, lautet:
Novellierungsanordnung 19, Paragraph 8, Absatz eins, lautet:
Novellierungsanordnung 20, In Paragraph 9, Absatz eins, wird die Wort- und Zeichenfolge „2.A.6 Prüfungsaktive ordentliche Studierende in Bachelor-, Master- und Diplomstudien“ durch die Wort- und Zeichenfolge „2.A.6 Prüfungsaktive Bachelor-, Diplom- und Masterstudien“ und die Wort- und Zeichenfolge „2.A.10 Erfolgsquote ordentlicher Studierender“ durch die Wort- und Zeichenfolge „2.A.10 Studienabschlussquote“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 21, Dem Paragraph 9, Absatz eins, wird folgende Kennzahl angefügt:
„1.5 Erlöse aus privaten Spenden in Euro“
Novellierungsanordnung 22, Der bisherige Text des Paragraph 11, erhält die Absatzbezeichnung „(1)“.
Novellierungsanordnung 23, Dem Paragraph 11, wird folgender Absatz 2 angefügt:
Novellierungsanordnung 24, Paragraph 12, Absatz eins, lautet:
1.1 Aufwendungen für das Bundespersonal in Euro
1.2 Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil der angebotenen Curricula in Prozent
1.3 Geschlechterrepräsentanz im Zuge der Berufungsverfahren
1.4 Erlöse aus Lizenz-, Options- und Verkaufsverträgen sowie Verwertungs-Spin-Offs in Euro
1.5 Erlöse aus privaten Spenden in Euro“
Novellierungsanordnung 25, Paragraph 12, Absatz 3, lautet:
Novellierungsanordnung 26, In Paragraph 12, Absatz 4, wird nach der Wort- und Zeichenfolge „(Schnittstelle)“ die Wort- und Zeichenfolge „sowie die Lieferfrist gemäß Paragraph 6, Absatz 3 “, eingefügt.
Novellierungsanordnung 27, Paragraph 15, Absatz eins bis 3 und 5 entfallen. Der bisherige Absatz 4, erhält die Absatzbezeichnung „(1)“.
Novellierungsanordnung 28, Dem Paragraph 15, werden folgende Absatz 2 bis 4 angefügt:
Novellierungsanordnung 29, Anlage 1 lautet:
Anzahl |
Gesamtanzahl zum BidokVUni-Stichtag 31. Dezember |
Personal |
alle Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Personal-kategorie |
- wissenschaftliches/künstlerisches Personal - Professorinnen und Professoren - wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - darunter Dozentinnen und Dozenten - darunter Assoziierte Professorinnen und Professoren (KV) - darunter Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren (KV) - darunter über F&E-Projekte drittfinanzierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Allgemeines Personal - darunter über F&E-Projekte drittfinanziertes allgemeines Personal - darunter Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung - darunter Ärztinnen und Ärzte mit ausschließlichen Aufgaben in öffentlichen Krankenanstalten - darunter Krankenpflege im Rahmen einer öffentlichen Krankenanstalt |
Zählkategorie |
- Köpfe - Vollzeitäquivalente |
Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner - 31. Dezember) |
Erteilung |
bescheidmäßiger Ausspruch durch das Rektorat gemäß Paragraph 103, UG |
Lehrbefugnis (Habilitation) |
Lehrbefugnis (venia docendi) für ein wissenschaftliches/künstlerisches Fach, das in den Wirkungsbereich der Universität fällt |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner - 31. Dezember) |
Berufung an die Universität |
Besetzung (Dienstantritt) von Professuren gemäß Paragraphen 98 und 99 UG |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Herkunftsuniver-sität/vorherige Dienstgeberin oder vorheriger Dienstgeber |
- eigene Universität - andere national - Deutschland - übrige EU - Drittstaaten |
Berufungsart |
- Berufung gemäß Paragraph 98, UG - Berufung gemäß Paragraph 99, Absatz eins, UG - Berufung gemäß Paragraph 99, Absatz 3, UG |
Stichtag, Zeitraum |
Stichtag 31. Dezember bzw. bei Kollegialorganen, die ihre Tätigkeit vor dem 31. Dezember beendet haben, die Zusammensetzung zum letzten Zeitpunkt des Tätigwerdens innerhalb des Kalenderjahres |
Frauenquoten |
Geschlechterrepräsentanz in ausgewählten Universitätsorganen mit besonderer Berücksichtigung der mindestens 40%-Frauenquote in Kollegialorganen |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Monitoring-Kategorie |
- Universitätsrat - Vorsitzende oder Vorsitzender - sonstige Mitglieder - Rektorat - Rektorin oder Rektor - Vizerektorinnen und Vizerektoren - Senat - Vorsitzende oder Vorsitzender - sonstige Mitglieder - Habilitationskommissionen - Berufungskommissionen - Curricularkommissionen - sonstige Kollegialorgane |
Zählkategorie |
- Kopfzahlen - Anteile in % - Frauenquoten-Erfüllungsgrad |
Zeitraum |
Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Lohngefälle zwischen Frauen und Männern/ Gender Pay Gap |
Unterschiede in den Gehältern zwischen Frauen und Männern auf Basis aller im Kalenderjahr von der Universität geleisteten Lohn-/Gehalts-zahlungen an sämtliche Personen der ausgewählten Verwendungen; die Normierung der Gehaltszahlungen erfolgt auf Grundlage der Bildung von Jahresvollzeitäquivalenten, die Darstellung der Unterschiede erfolgt in der Form „Frauenlöhne entsprechen ...% der Männerlöhne“ |
ausgewählte Verwendungen |
sämtliche Personen in den Verwendungen 11, 12, 14 und 81 bis 83 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni; falls im Kalenderjahr einer dieser Verwendungskategorien bei einem der beiden Geschlechter weniger als 3 Personen (Kopfzahl) zuordenbar sind, ist aus Gründen des Datenschutzes für die jeweilige Verwendungskategorie anstatt des Lohngefälles die Ausprägung „n.a.“ anzuführen |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Personalkategorie |
- Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor (Paragraph 98, UG) - Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor, bis fünf Jahre befristet (Paragraph 99, Absatz eins, UG) - Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor, bis sechs Jahre befristet (Paragraph 99, Absatz 3, UG) - Universitätsdozentin oder Universitätsdozent - Assoziierte Professorin oder Assoziierter Professor (KV) - Assistenzprofessorin oder Assistenzprofessor (KV) |
Zählkategorie |
- Kopfzahlen - Lohngefälle |
Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September) |
wissenschaftliches/ künstlerisches Personal |
Angehörige der Universität gemäß Paragraph 94, Absatz eins, Ziffer 4, UG |
Auslandsaufenthalt |
ein mindestens 5-tägiger Auslandsaufenthalt zum Zweck der Erfüllung von Lehr- und/oder Forschungsleistungen/Leistungen im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste im Aufgabenbereich der betreffenden Person (mit Ausnahme der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen) |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Aufenthaltsdauer |
- 5 Tage bis zu 3 Monate - länger als 3 Monate |
Gastlandkategorie |
- EU - Drittstaaten |
Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September) |
Personen mit Aufenthalt (incoming) |
sämtliche Personen, die in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zu einer ausländischen Einrichtung stehen und zum Zweck der Erfüllung von Lehr- und/oder Forschungsleistungen/Leistungen im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste einen mindestens 5-tägigen Aufenthalt an der Universität absolvieren (mit Ausnahme der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen) |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Aufenthaltsdauer |
- 5 Tage bis zu 3 Monate - länger als 3 Monate |
Herkunftsland der Einrichtung |
- EU - Drittstaaten |
Anzahl |
Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember |
Kooperationsverträge |
schriftliche Vereinbarung für einen bestimmten Zeitraum oder unbefristet abgeschlossen, die die geregelte Zusammenarbeit im Bereich Lehre, F&E/Entwicklung und Erschließung der Künste der Universität mit anderen Institutionen zum Inhalt hat, ausgenommen vertragliche Kooperationen im Drittmittelbereich |
Herkunftsland der Kooperationspartner |
- national - EU - Drittstaaten |
Partnerinstitutionen/ Unternehmen |
- Universitäten und Hochschulen - Kunsteinrichtungen - außeruniversitäre F&E-Einrichtungen - Unternehmen - Schulen - nichtwissenschaftliche Medien (Zeitungen, Zeitschriften) - Lehrkrankenhäuser - sonstige |
Zeitraum |
Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Erlöse |
geldmäßiger Gegenwert für erbrachte Leistungen der Universität |
F&E-Projekte |
Forschungsarbeiten gemäß Paragraph 26, Absatz eins und Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer 2 und 3 UG, an denen einzelne bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei denen auf die Ausstattung der Universität zurückgegriffen wird |
Projekte der Entwicklung und Erschließung der Künste |
Arbeiten gemäß Paragraph 26, Absatz eins und Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer 2 und 3 UG im Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste, an denen einzelne bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei denen auf die Ausstattung der Universität zurückgegriffen wird |
Auftrag-/ Fördergeber-Organisation |
- EU - andere internationale Organisationen - Bund (Ministerien) - Länder (inkl. deren Stiftungen und Einrichtungen) - Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Wien) - FWF - FFG - ÖAW - Jubiläumsfonds der ÖNB - sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen (Körperschaften, Stiftungen, Fonds etc.) - Unternehmen - Private (Stiftungen, Vereine etc.) - sonstige |
Sitz der Auftrag-/ Fördergeber-Organisation |
- national - EU - Drittstaaten |
Zeitraum |
Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Investitionen |
Erst- und Ersatzinvestitionen |
Forschungs-infrastrukturen/ Infrastrukturen im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste mit einem Anschaffungswert von EURO 100.000 inkl. USt und darüber |
- Großgeräte/Großanlagen [(zB NMR Geräte, HPC)] - Core Facilities [(zB Biobanken, Genomics)] - Elektronische Datenbanken - Räumliche Forschungsinfrastruktur [(zB Reinräume)] |
Zeitraum |
Studienjahr (1. Oktober - 30. September) |
Bereich Lehre |
abgehaltene Lehrveranstaltungen in Semesterstunden |
wissenschaftliches/ künstlerisches Personal |
sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 26, 27 und 81 bis 84 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni |
Zeitvolumen |
Der Zeitaufwand für Lehre ist auf Basis der Semesterstunden anhand folgender Typologie zu ermitteln: Forschungsgeleiteter wissenschaftlicher Unterricht (Venia-Lehre): 1 Semesterstunde = 37,5 Stunden Erschließungsgeleiteter künstlerischer Unterricht (ZKF, Venia-Lehre): 1 Semesterstunde = 28,75 Stunden Sonstige wissenschaftliche und künstlerische Lehre (auch Praktika): 1 Semesterstunde = 22,5 Stunden |
Vollzeitäquivalent |
Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden pro Woche (Umrechnungsfaktor) |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Personalkategorie |
- Professorinnen und Professoren - Assoziierte Professorinnen und Professoren - Dozentinnen und Dozenten - sonstige wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
Anzahl |
Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember |
eingerichtete Studien |
Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktoratsstudien (inklusive mit anderen Universitäten oder Hochschulen gemeinsam eingerichtete Studien), die im Stichtagssemester begonnen werden können. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Universitätslehrgänge, deren Curriculum in Kraft getreten ist. |
Studienart |
- Diplomstudien unter Berücksichtigung der Instrumente im Instrumentalstudium, in IGP und in Jazz - Bachelorstudien unter Berücksichtigung der Instrumente im Instrumentalstudium, in IGP und in Jazz - Masterstudien unter Berücksichtigung der Instrumente im Instrumentalstudium, in IGP und in Jazz - PhD-Doktoratsstudien - andere Doktoratsstudien (ohne Human- und Zahnmedizin) - angebotene Unterrichtsfächer im Lehramtsstudium - Universitätslehrgänge für Graduierte unter Berücksichtigung der Instrumente - andere Universitätslehrgänge |
Studienform |
- Präsenzstudien - davon blended-learning-Studien - davon fremdsprachige Studien - davon berufsbegleitende Studien - Fernstudien - davon blended-learning-Studien - davon fremdsprachige Studien - davon berufsbegleitende Studien |
Programm-beteiligung |
- internationale Joint Degree/Double Degree/Multiple Degree Programme - nationale Studienkooperationen (gemeinsame Einrichtung) |
Zeitraum |
3 Studienjahre (jeweils 1. Oktober - 30. September) |
Durchschnittliche Studiendauer in Semestern |
Wert, der gemäß Paragraph 9, Absatz 3 und 4 UniStEV 2004 ermittelt wurde; zu berücksichtigen sind ausschließlich Abschlüsse von Bachelor-, Master- und Diplomstudien |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Studienart |
- Diplomstudien mit Abschnittsgliederung - Bachelorstudien - Masterstudien - Diplomstudien ohne Abschnittsgliederung |
Studienabschnitt |
- 1. Studienabschnitt/gesamtes Studium - weitere Studienabschnitte (restliches Studium) |
Anzahl |
Gesamtanzahl in Bezug auf das beabsichtigte Beginn-Studienjahr (1. Oktober - 30. September) |
Bewerberin, Bewerber |
jede Person, die zur Feststellung des Vorliegens der besonderen Zulassungsbedingungen für ein ordentliches Studium antritt |
Besondere Zulassungs-bedingungen |
- Zulassungsprüfungen für künstlerische Studien (Paragraph 64, Absatz eins, Ziffer 5, UG) - Überprüfung der körperlich-motorischen Eignung für Sportwissenschaften und das Unterrichtsfach Bewegung und Sport (Paragraph 63, Absatz eins, Ziffer 5, UG); - qualitative Zulassungsbedingungen für Master- und PhD-Studien (Paragraph 64, Absatz 4,, 5 und 6 UG); - Aufnahmeverfahren gemäß Paragraph 124 b, Absatz eins und 6 UG - Aufnahmeverfahren gemäß Paragraph 14 h, Absatz 4 bis 7 UG - Aufnahmeverfahren gemäß Paragraph 63, Absatz 12, UG |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Prüfungsergebnis |
- bestanden/erfüllt - nicht bestanden/nicht erfüllt |
Anzahl |
Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin gemäß Paragraph 7, Absatz 6, UniStEV 2004 |
Studierende |
sämtliche Studierende dieser Universität (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004) |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Staatsangehörigkeit |
- Österreich - EU - Drittstaaten |
Studierenden-kategorie |
- ordentliche Studierende - außerordentliche Studierende |
Personenmenge |
- im betreffenden Wintersemester neu zugelassene Studierende dieser Universität (Personenmenge PN gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004) - bereits in früheren Semestern zugelassene Studierende dieser Universität (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004 vermindert um Personenmenge PN) |
Zeitraum |
Studienjahr (1. Oktober - 30. September) |
Prüfungsaktive Studien |
Prüfungsaktiv ist ein Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium, sofern der/die Studierende im betreffenden Studium mindestens 16 ECTS-Punkte oder positiv beurteilte Studienleistungen im Umfang von 8 Semesterstunden erbracht hat |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Studienart |
- Diplomstudium - Bachelorstudium - Masterstudium |
Staatsangehörigkeit |
- Österreich - EU - Drittstaaten |
Anzahl |
Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin gemäß Paragraph 7, Absatz 6, UniStEV 2004 |
belegte ordentliche Studien |
Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Studienart |
- Diplomstudium - Bachelorstudium - Masterstudium - Doktoratsstudium
|
Staatsangehörigkeit |
- Österreich - EU - Drittstaaten |
Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September) |
ordentliche Studierende mit Teilnahme an internationalen Mobilitätspro-grammen (outgoing) |
ordentliche Studierende (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), die im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms einen Auslandsaufenthalt absolvieren (Gastland ungleich Österreich) |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Gastland |
- EU - Drittstaaten |
Art der Mobilitäts-programme |
- CEEPUS - ERASMUS - LEONARDO da VINCI - sonstige |
Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September) |
ordentliche Studierende mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogram-men (incoming) |
ordentliche Studierende (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), die im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms einen Auslandsaufenthalt in Österreich absolvieren |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Staatsangehörigkeit |
- EU - Drittstaaten |
Art der Mobilitätspro-gramme |
- CEEPUS - ERASMUS - LEONARDO da VINCI - sonstige |
Zeitraum |
Studienjahr (1. Oktober - 30. September) |
Studienabschlussquote |
Anteil der abgeschlossenen fachgleichen Bachelor-/Diplomstudien oder Masterstudien an allen beendeten fachgleichen Bachelor-/Diplomstudien zumindest im dritten Semester oder Masterstudien pro Berichtsstudienjahr. Studienabschlüsse innerhalb der Nachfrist des vorangegangenen Berichtsstudienjahres (ohne Meldung im Berichtsstudienjahr) werden dem Berichtsstudienjahr zugerechnet. |
Studienart |
- Bachelor-/Diplomstudien - Masterstudien |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Stichtag |
Stichtag 31. Dezember |
Personal |
sämtliche Personen in den Verwendungen 11, 12, 14, 16, 21, 24 bis 27 und 81 bis 84 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni |
Zuordnung des Personals nach Wissenschafts-/ Kunstzweigen in Vollzeit- äquivalenten |
Zuordnung der Ergebnisse der Kennzahl 1.A.1 (Vollzeitäquivalente) auf die Wissenschafts-/Kunstzweige gemäß Anlage 2 – unabhängig davon, wie viel Zeit innerhalb der einzelnen Personalkategorien tatsächlich für Forschung und Entwicklung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste aufgewendet wird |
Personalkategorie |
- Professorinnen und Professoren - drittfinanzierte wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sonstige wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Anzahl, Stichtag |
Gesamtanzahl zum jeweiligen Wintersemester-Termin gemäß Paragraph 7, Absatz 6, UniStEV 2004 mit einem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis zum Stichtag 31. Dezember |
Doktorats-studierende mit Beschäftigungs-verhältnis zur Universität |
Studierende mit belegtem Studium (Studienmenge SB gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf Doktoratsstudien (ohne Diplomstudien Human- und Zahnmedizin), und mit einem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis zur Universität zum 31. Dezember |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Staatsangehörigkeit |
- Österreich - EU - Drittstaaten |
Personalkategorie (Verwendung) |
- drittfinanzierte wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sonstige wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sonstige Verwendung |
Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober - 30. September) |
Studienabschlüsse |
abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Staatsangehörigkeit |
- Österreich - EU - Drittstaaten |
Art des Abschlusses |
- Erstabschluss - Weiterer Abschluss |
Studienart |
- Diplomstudium - Bachelorstudium - Masterstudium - Doktoratsstudium
|
Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober - 30. September) |
Studienabschlüsse |
abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien |
Abschlüsse in der Toleranz- studiendauer |
Studienabschlüsse, welche innerhalb der Studiendauer laut Curriculum zuzüglich eines Semesters, im Fall eines Diplomstudiums zuzüglich eines Semesters je Studienabschnitt, erreicht wurden; die Studiendauer ist gemäß Paragraph 9, Absatz 3, UniStEV 2004 zu ermitteln. |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Staatsangehörigkeit |
- Österreich - EU - Drittstaaten |
Art des Abschlusses |
- Erstabschluss - Weiterer Abschluss |
Studienart |
- Diplomstudium - Bachelorstudium - Masterstudium - Doktoratsstudium
|
Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober - 30. September) |
Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums |
abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf Abschlüsse ordentlicher Studien von Personen mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (Gastland ungleich Österreich) |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Gastland des Aus-landsaufenthaltes |
- EU - Drittstaaten |
Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember), Zuordnung anhand des Datums der Veröffentlichung |
wissenschaftliche/ künstlerische Veröffentlichungen |
unter Nennung der Universität publizierte Erstauflagen von Fach- oder Lehrbüchern (ausgenommen Eigenverlag), nicht im Eigenverlag publizierte Fachzeitschriften oder Sammelwerke (ausgenommen Konferenz-Publikationen) und sonstige wissenschaftliche/künstlerische Veröffentlichungen (darunter auch nicht-textliche wie zB Filme) |
Personal |
sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 24 bis 27 und 81 bis 84 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni |
Typus von Publikationen |
- Erstauflagen von wissenschaftlichen Fach- oder Lehrbüchern - erstveröffentlichte Beiträge in SCI, SSCI und A&HCI-Fachzeitschriften - erstveröffentlichte Beiträge in sonstigen wissenschaftlichen Fachzeitschriften - erstveröffentlichte Beiträge in Sammelwerken - sonstige wissenschaftliche Veröffentlichungen - künstlerische Ton-, Bild-, Datenträger - Beiträge zu künstlerischen Ton-, Bild-, Datenträgern - Kunstkataloge und andere künstlerische Druckwerke - Beiträge zu Kunstkatalogen und anderen künstlerischen Druckwerken |
Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) |
Vortrag oder Präsentation |
Vortrag auf Grundlage einer direkten Einladung durch die Veranstalterin oder den Veranstalter oder Vortrag/Präsentation auf Grundlage einer Bewerbung und nachfolgenden Auswahl durch die Veranstalterin oder den Veranstalter |
wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltung |
Kongresse, Konferenzen, Tagungen etc. |
Personal |
sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 24 bis 27 und 81 bis 84 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Veranstaltungs-Typus |
- Veranstaltungen für überwiegend inländischen Teilnehmerinnen- und Teilnehmerkreis - Veranstaltungen für überwiegend internationalen Teilnehmerinnen- und Teilnehmerkreis |
Vortrags-/ Präsentations-Typus |
- Vorträge auf Einladung - sonstige Vorträge - Poster-Präsentationen - sonstige Präsentationen |
Anzahl |
Gesamtanzahl der innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) erfolgten Neuzugänge |
Patentanmeldungen |
zu zählen sind Patente, die gemäß Patentgesetz 1970, gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), dem Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) und in Staaten, die nicht Vertragsstaaten des EPÜ bzw. des PCT sind, im Berichtszeitraum angemeldet wurden, wobei jedes angemeldete Patent einzeln gezählt wird. Bei der Erteilung eines Patents nach dem EPÜ sind die nationalen Validierungen nicht einzeln zu zählen. Darüber hinaus sind jene Prioritäts-Patentanmeldungen durch Dritte zu erfassen, die aufgrund einer Rechteübertragung durch die Universität durchgeführt werden, und der Anmeldegegenstand eine Diensterfindung der Universität gemäß Universitätsgesetz 2002 - UG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2002,, darstellt. |
Patenterteilung |
- national - EU/EPÜ - Drittstaaten |
Lizenzverträge |
Anzahl der Verträge, die die Veräußerung bestimmter Nutzungsrechte der Universität an Immaterialgütern (zB Patente, Urheberrechte) betreffen. Erfasst werden nur jene Lizenzverträge, deren Gegenstand bestehende Diensterfindungen und Patente sind. |
Optionsverträge |
zu zählen sind Verträge betreffend die Anwartschaft eines Dritten gegenüber der Universität durch einseitige Willenserklärung einen Verkaufs- oder Lizenzvertrag betreffend Immaterialgüter herbeizuführen. Erfasst werden nur jene Optionsverträge, deren Gegenstand bestehende Diensterfindungen und Patente sind. |
Verkaufsverträge |
gezählt werden Verträge betreffend den Verkauf der Eigentumsrechte der Universität an Immaterialgütern (zB Patente, patentähnliche Schutzrechte wie Erfindungen, Schutzzertifikate, Gebrauchsmuster, Halbleiterschutzrechte, Sortenschutzrechte, Know-How). Erfasst werden nur jene Verkaufsverträge, deren Gegenstand bestehende Diensterfindungen und Patente sind. |
Art der Verträge |
- Lizenzverträge - Optionsverträge - Verkaufsverträge |
Verwertungspartner-innen und –partner |
- Anzahl der Unternehmen - Anzahl der (außer)universitären Forschungseinrichtungen Falls im Kalenderjahr insgesamt weniger als 3 Verwertungspartnerinnen und –partner zuordenbar sind, ist aus Gründen des Datenschutzes anstatt der Anzahl der Verwertungspartnerinnen und –partner die Ausprägung „n.a.“ anzuführen. |
Verwertungs-Spin-Offs |
Verwertungs-Spin-offs sind Unternehmensgründungen der Universität bzw. Unternehmen, an welchen die Universität direkt oder indirekt beteiligt ist bzw. Unternehmen für die die Nutzung neuer Forschungsergebnisse/Ergebnisse auf Basis der Entwicklung und Erschließung der Künste, neuer wissenschaftlicher Verfahren oder Methoden aus der öffentlichen Forschung für die Gründung unverzichtbar waren, dh. die Gründung wäre ohne Nutzung dieser Forschungsergebnisse/Ergebnisse auf Basis der Entwicklung und Erschließung der Künste oder eines daraus resultierenden Schutzrechts (zB Patente, Lizenzen etc.) nicht erfolgt. Zu zählen sind Neugründungen im Berichtsjahr. - Anzahl der Verwertungs-Spin-Offs |
Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) |
neu begonnene klinische Prüfungen |
im Kalenderjahr dem Rektorat gemeldete klinische Prüfungen (systematische Untersuchung eines Arzneimittels an Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern gemäß Paragraph 2 a, des Arzneimittelgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1983,, i.d.g.F. bzw. eines Medizinprodukts gemäß des Paragraph 3, Medizinproduktegesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 657 aus 1996,, i.d.g.F.) |
Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) |
Teilnehmerinnen und Teilnehmer |
Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer gemäß Paragraph 2 a, Absatz 15, des Arzneimittelgesetzes bzw. gemäß Paragraph 3, Absatz 8, des Medizinproduktegesetzes, aufgrund von Meldungen im Rahmen des universitätsinternen Berichtswesens |
klinische Prüfung |
systematische Untersuchung eines Arzneimittels an Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern gemäß Paragraph 2 a, des Arzneimittelgesetzes bzw. eines Medizinprodukts gemäß Paragraph 3, des Medizinproduktegesetzes |
Beendigung |
Beendigung der klinischen Prüfung im Sinne des Paragraph 2 a, Absatz 4, Arzneimittelgesetz bzw. gemäß Paragraph 3, Absatz 10, des Medizinproduktegesetzes |
Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) |
Ausbildungsvertrag |
Vertrag zur Absolvierung der praktischen Ausbildung in einem Sonderfach gemäß Paragraph 8, des Ärztegesetzes 1998, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998,, i.d.g.F. |
Dienstgeberin oder Dienstgeber |
- Universität - Krankenanstaltenträger |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Zeitraum |
Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
verlängerter Dienst |
verlängerter Dienst gemäß Paragraph 4, des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 1997, i.d.g.F. |
Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) |
Begutachtung |
Durchführung von Beurteilungen klinischer Prüfungen und der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung am Menschen unter Beachtung der einschlägigen ärzterechtlichen Bestimmungen und der relevanten internationalen Regelwerke (Deklaration von Helsinki, GCP-Guidelines) |
Ethikkommission |
vom Senat eingerichtete Kommission gemäß Paragraph 30, UG zur Beurteilung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung |
Begutachtungstyp |
- Begutachtung im eigenen Bereich der Universität - sonstige Begutachtung |
Zeitraum |
Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Aufwendungen in Euro |
Personalaufwand gemäß Paragraph 2, Ziffer 6, Litera a,, c, d, e und f der Univ. Rech- nungsabschlussVO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 292 aus 2003,, [a) Löhne & Gehälter, c) Aufwendungen für Abfertigungen, d) Aufwendungen für Altersversorgung, e) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge, f) Sonstige Sozialaufwendungen] ohne Berücksichtigung der Rückstellungen, gegliedert wie folgt: - Personalaufwand für Beamtinnen und Beamte in Euro - Personalaufwand für das übrige Bundespersonal gemäß Paragraph 12, Absatz 3, UG in Euro |
Bundespersonal gemäß Paragraph 12, Absatz 3, UG |
Bundespersonal, das am 31. Dezember 2003 an der Universität vorhanden war, soweit es in diesem Zeitraum in einem Arbeitsverhältnis zur Universität oder in einem Bundesdienstverhältnis, in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis als wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher/künstlerischer Mitarbeiter (in Ausbildung) (Paragraph 132, UG) steht und unverändert weiterhin an der Universität tätig ist |
Stichtag |
Stichtag 31. Dezember |
Wissenschaftsprofil bzw. Kunstprofil in Prozent |
vollständige anteilsmäßige Zuordnung jedes Curriculums eines ordentlichen Studiums zu Wissenschaftszweigen bzw. Kunstzweigen; die Summe der Einzelzuordnungen pro Curriculum hat 100% zu ergeben. |
angebotenes Curriculum |
alle ordentlichen Studien, die begonnen werden können. |
Zeitraum |
Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Geschlechter-repräsentanz |
Anzahl von Frauen und Männern im jeweiligen Prozessschritt des Berufungsverfahrens |
Berufungsverfahren |
Verfahren gemäß Paragraph 98, UG, das zur Besetzung (Dienstantritt) von Professuren führt |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Prozessschritt |
- Zusammensetzung der Kommissionen - Zusammensetzung der Gutachterinnen und Gutachter - Zusammensetzung der Bewerberinnen und Bewerber - Zusammensetzung der kompletten Kandidatinnen- und Kandidatenlisten - Zusammensetzung der an die Gutachterinnen und Gutachter übermittelten Bewerbungen - Zusammensetzung der durchgeführten Hearings - Zusammensetzung der Dreiervorschläge - Zusammensetzung der Berufenen an die Universität |
Zählkategorie |
- Kopfzahlen - Anteile in % |
Zeitraum |
Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Erlöse |
Die im Rechnungsjahr tatsächlich einlangenden Erlöse aus Lizenz-, Options- und Verkaufsverträgen sowie Verwertungs-Spin-Offs |
Lizenzverträge |
Veräußerung bestimmter Nutzungsrechte der Universität an Immaterialgütern (zB Patente, Urheberrechte) |
Optionsverträge |
Anwartschaft eines Dritten gegenüber der Universität durch einseitige Willenserklärung einen Verkaufs- oder Lizenzvertrag betreffend Immaterialgüter herbeizuführen |
Verkaufsverträge |
Verkauf der Eigentumsrechte der Universität an Immaterialgütern (zB Patente, patentähnliche Schutzrechte wie Erfindungen, Schutzzertifikate, Gebrauchsmuster, Halbleiterschutzrechte, Sortenschutzrechte, Know-How) |
Verwertungs-Spin-Offs |
Unternehmensgründungen bzw. –beteiligungen der Universität für die die Nutzung neuer Forschungsergebnisse/Ergebnisse auf Basis der Entwicklung und Erschließung der Künste, neuer wissenschaftlicher Verfahren oder Methoden aus der öffentlichen Forschung für die Gründung unverzichtbar waren |
Art der Erlöse |
- Verwertungs-Spin-Offs - Lizenzverträge - Optionsverträge - Verkaufsverträge |
Zeitraum |
Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Erlöse |
Wert für erbrachte Geldleistungen an die Universität |
Spenden |
Unentgeltliche Bereitstellung von Geld durch Unternehmen oder Privatpersonen zur Förderung der Universität jeweils über einem Betrag von 3.500 Euro, mit Ausnahme jener Unternehmen, an denen die Universität beteiligt ist. Als Ausnahme vom Grundsatz der Unentgeltlichkeit dürfen über Spenden finanzierte Hörsäle, Professuren o.ä. Namen von spendenden Unternehmen bzw. Privatpersonen tragen, wobei dies nicht mit der Verwendung von Firmenlogos o.ä. einhergehen darf |
Spendengeber |
- Privatpersonen - Unternehmen - Private Stiftungen - sonstige |
Sitz der Spendengeber |
- national - sonstige EU - Drittstaaten |
Stichtag |
Gesamtnutzfläche zum Stichtag 31. Dezember |
Nutzfläche |
Nutzfläche im Sinne der ÖNORM 1800, Ausgabe 1. Jänner 2002, dient der Nutzung des Bauwerkes aufgrund seiner Zweckbestimmung |
Dritte |
Krankenanstaltenträger oder andere Dritte wie sonstige öffentliche Stellen oder Private (auch universitätsnahe Vereine), nicht aber BIG |
Lehr- und Forschungszwecke |
Erfüllung der universitären Aufgaben der Lehre und Forschung sowie mittelbar damit verbundene Aufgaben (wie anteilige Verwaltung, erforderliche zusätzliche Dienstzimmer) |
zur Verfügung stellen |
ausdrückliche vertragliche Widmung oder faktische Überlassung |
Zeitraum |
Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Zeitvolumen |
tatsächlich erhobene oder berechnete Lehr- und Forschungskapazität |
wissenschaftliches Personal |
sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 26, 27 und 81 bis 84 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni, die in ärztlicher und zahnärztlicher Verwendung stehen |
Lehre und Forschung |
Lehre und Forschung im Sinne des UG einschließlich der dafür erforderlichen universitären Verwaltungstätigkeit |
Klinischer Bereich |
Klinischer Bereich ist der Bereich gemäß Paragraph 31, UG |
Vollzeitäquivalent |
tatsächliche Personalkapazität auf Basis des faktischen Beschäftigungsausmaßes aller Personen (zB. 2 zu 50% Teilzeitbeschäftigte ergeben 1 Vollzeitäquivalent) |
Prozent |
Anteil der gesamten Normalarbeitszeit (40 Stunden) |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) |
Klinischer Bereich |
Einrichtungen der Medizinischen Universität gemäß Paragraph 31, UG |
Personal |
- Ärztinnen und Ärzte gemäß Paragraph eins, des Ärztegesetzes 1998 - Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß Paragraph 5, des Zahnärztegesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 126 aus 2005, - anderes wissenschaftliches Personal - allgemeines Personal, davon - Ärztinnen und Ärzte gem. Paragraph 94, Absatz 3, Ziffer 5, UG - Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung gemäß Paragraph 94, Absatz 3, Ziffer 6, UG - Krankenpflegepersonal gemäß Paragraph 94, Absatz 3, Ziffer 4, UG |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Zeitraum |
Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Klinischer Mehraufwand |
Teilbetrag der Gesamtinvestitionen in der Patientenbehandlung/ -betreuung und im Gesundheitswesen, der gemäß Paragraph 55, Ziffer eins, KAKuG, i.d.g.F. als Kostenersatz für Geräte an den Krankenanstaltenträger zu leisten ist |
Paktierte Investitionen |
Maschinen und maschinelle Anlagen sowie unmittelbar zugehörige Raumausstattungen sowie übertragene Klinikneu- und Klinikumbauten einschließlich der Ersteinrichtung und gebäudetechnische Sanierungen und Erweiterungen - tatsächliche Ausgaben € - diesbezügliche Rückstellungen € - bestehende Forderungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger € - bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger € |
Zeitraum |
Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Klinischer Mehraufwand |
Kostenersatz für die Leistungen des Krankenanstaltenträgers gemäß Paragraph 55, Ziffer 2, KAKuG, i.d.g.F, für den Klinischen Bereich der Medizinischen Universität nach Abzug der wechselseitigen Leistungen der Medizinischen Universität für den Krankenanstaltenträger |
laufend |
Mehrkosten, die sich beim Betrieb der Krankenanstalt aus den Bedürfnissen der Lehre und Forschung ergeben - tatsächliche Ausgaben € - diesbezügliche Rückstellungen € - bestehende Forderungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger € - bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger € |
Kategorien |
- Gesamtbetrag laut Leistungsvereinbarung - je Vertrag |
Zeitraum |
Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
Personal |
wissenschaftliches Personal mit Dienst- oder Beschäftigungs- verhältnis (einschließlich Bundesbeamte) |
nicht medizinischer Studienabschluss |
Abschluss eines Hochschulstudiums außer Human- und Zahnmedizin |
Geschlecht |
- Frauen - Männer |
Novellierungsanordnung 22, Anlage 2 lautet:
Wissenschafts-/Kunstzweige
1 NATURWISSENSCHAFTEN
101 Mathematik
102 Informatik
103 Physik, Astronomie
104 Chemie
105 Geowissenschaften
106 Biologie
107 Andere Naturwissenschaften
2 TECHNISCHE WISSENSCHAFTEN
201 Bauwesen
202 Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik
203 Maschinenbau
204 Chemische Verfahrenstechnik
205 Werkstofftechnik
206 Medizintechnik
207 Umweltingenieurwesen, Angewandte Geowissenschaften
208 Umweltbiotechnologie
209 Industrielle Biotechnologie
210 Nanotechnologie
211 Andere Technische Wissenschaften
3 HUMANMEDIZIN, GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN
301 Medizinisch-theoretische Wissenschaften, Pharmazie
302 Klinische Medizin
303 Gesundheitswissenschaften
304 Medizinische Biotechnologie
305 Andere Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
4 AGRARWISSENSCHAFTEN, VETERINÄRMEDIZIN
401 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
402 Tierzucht, Tierproduktion
403 Veterinärmedizin
404 Agrarbiotechnologie, Lebensmittelbiotechnologie
405 Andere Agrarwissenschaften
5 SOZIALWISSENSCHAFTEN
501 Psychologie
502 Wirtschaftswissenschaften
503 Erziehungswissenschaften
504 Soziologie
505 Rechtswissenschaften
506 Politikwissenschaften
507 Humangeographie, Regionale Geographie, Raumplanung
508 Medien- und Kommunikationswissenschaften
509 Andere Sozialwissenschaften
6 GEISTESWISSENSCHAFTEN
601 Geschichte, Archäologie
602 Sprach- und Literaturwissenschaften
603 Philosophie, Ethik, Religion
604 Kunstwissenschaften
605 Andere Geisteswissenschaften
7 MUSIK
701 Musikleitung (Dirigieren)
702 Interpretation – vokal
703 Interpretation – instrumental
704 Jazz / Improvisation
705 Computermusik
706 Komposition
707 Tonmeister
708 Musiktherapie
709 Pädagogik / Vermittlung
8 BILDENDE/GESTALTENDE KUNST
801 Bildende Kunst
802 Bühnengestaltung
803 Design
804 Architektur
805 Konservierung und Restaurierung
806 Mediengestaltung
807 Sprachkunst
808 Transdisziplinäre Kunst
809 Pädagogik / Vermittlung
9 DARSTELLENDE KUNST
901 Schauspiel
902 Theaterregie / Musiktheaterregie
903 Film und Fernsehen
904 Tanz
905 Pädagogik / Vermittlung“
Töchterle