Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 21. März 2013 |
Teil römisch drei |
96. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht Bundesgesetzblatt Nr. 179 aus 1980,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2003,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
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Albanien |
13. Juni 2006 |
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Litauen1 |
19. Mai 2004 |
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Türkei |
1. Dezember 2004 |
Faymann
1 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Zusatzprotokoll - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 97].