BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 14. März 2013

Teil römisch drei

87. Kundmachung:

Geltungsbereich des Europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften

87. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Montenegro am 8. Dezember 2010 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1983,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 2010,) hinterlegt.

Faymann