BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 14. März 2013

Teil römisch drei

83. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

83. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben nachstehende Staaten ihre Ratifikations- bzw. Annahmeurkunden zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 34 aus 2010,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Annahmeurkunde:

Deutschland

10. Juni 2011

Luxemburg

31. Jänner 2013

die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

23. März 2010

Niederlande1 (für den europäischen Teil)

22. Juli 2010

Schweden1

30. August 2010

Türkei1

23. März 2012

Ungarn1

21. März 2011

Weiters haben:

Faymann

1  Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 196].

2  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 34/2010.