BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 14. März 2013

Teil römisch drei

78. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

78. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinen Nationen hat Brasilien am 4. März 2013 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 23 aus 2013,) hinterlegt.

Faymann