Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 8. März 2013 |
Teil römisch drei |
69. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die biologische Vielfalt |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat das Vereinigte Königreich am 8. Mai 2012 mitgeteilt, dass das Übereinkommen über die biologische Vielfalt Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1995,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 118 aus 2011,) auch auf die Insel Man Anwendung findet.
Faymann