BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 25. Februar 2013

Teil römisch drei

51. Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1740 Ausschussbericht 1790 Sitzung 159. Bundesrat:, Ausschussbericht 8744 Sitzung 810.)

51.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Die französische und die russische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aufliegen.

Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen1

[Änderung der Artikel 25 und 26 in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

[Änderung der Artikel 25 und 26 in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Annahmeurkunde wurde am 19. November 2012 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; gemäß Artikel 21, Absatz 4, des Übereinkommens tritt die Änderung für Österreich mit 17. Februar 2013 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten die Änderung angenommen, genehmigt, ratifiziert bzw. sind ihr beigetreten:

Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark (ohne Färöer Inseln und Grönland), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande (für das Königreich in Europa), Norwegen, Polen, Portugal, Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Usbekistan.

Faymann

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 578/1996.