BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 16. Dezember 2013

Teil römisch drei

322. Kundmachung:

Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

322. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 26 aus 2001,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 109 aus 2007,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Kroatien

10. Oktober 2008

Slowenien

26. September 2013

Vereinigtes Königreich

17. Juli 2009

Weiters hat Montenegro erklärt, sich mit Wirkung vom 6. Juni 2006 auch weiterhin an das Zusatzprotokoll gebunden zu erachten.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen, geändert durch das Zusatzprotokoll, mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2013 auf Jersey ausgedehnt.

Faymann