Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 16. Dezember 2013 |
Teil römisch drei |
322. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 26 aus 2001,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 109 aus 2007,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
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Kroatien |
10. Oktober 2008 |
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Slowenien |
26. September 2013 |
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Vereinigtes Königreich |
17. Juli 2009 |
Weiters hat Montenegro erklärt, sich mit Wirkung vom 6. Juni 2006 auch weiterhin an das Zusatzprotokoll gebunden zu erachten.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen, geändert durch das Zusatzprotokoll, mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2013 auf Jersey ausgedehnt.
Faymann