BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 26. November 2013

Teil römisch drei

308. Zweites Protokoll zur Abänderung des Protokolls zum am 25. Mai 2010 in Hongkong unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1890 Ausschussbericht 1928 Sitzung 173. Bundesrat:, Ausschussbericht 8800 Sitzung 814.)

308.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Zweites Protokoll zur Abänderung des Protokolls zum am 25. Mai 2010 in Hongkong unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

[Protokoll in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Protokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 2, des Protokolls wurden am 26. Februar bzw. 3. Juli 2013 abgegeben; das Protokoll ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 3. Juli 2013 in Kraft getreten.

Faymann