Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 25. November 2013 |
Teil römisch drei |
303. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Litauen am 1. November 2013 seine anlässlich des Beitritts nach Artikel 96 und 12 abgegebene Erklärung1 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 270 aus 2013,) vollständig zurückgezogen.
Faymann
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 420/1995.