BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 25. November 2013

Teil römisch drei

303. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

303. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Litauen am 1. November 2013 seine anlässlich des Beitritts nach Artikel 96 und 12 abgegebene Erklärung1 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Bundesgesetzblatt Nr. 96 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 270 aus 2013,) vollständig zurückgezogen.

Faymann

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 420/1995.