BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 21. Oktober 2013

Teil römisch drei

282. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Errichtung eines gemeinsamen Rohstofffonds

282. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Errichtung eines gemeinsamen Rohstofffonds

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Organisationen ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Errichtung eines gemeinsamen Rohstofffonds Bundesgesetzblatt Nr. 507 aus 1989,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 152 aus 2008,) hinterlegt:

Organisationen:

Datum der Hinterlegung der

Beitrittsurkunde:

Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft (EAEC)

6. März 2009

Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS)

1. Mai 2009

Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA)

9. Juni 2009

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Japan gem. Artikel 30, des Übereinkommens seinen Rücktritt vom Fonds mit Wirksamkeit vom 7. September 2013 erklärt.

Faymann