BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 13. Februar 2013

Teil römisch drei

28. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Vertretung im Verfahren der Visaerteilung

28. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Vertretung im Verfahren der Visaerteilung

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, Absatz eins, mit 1. März 2013 in Kraft.

Faymann